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Feinstaub - Recht auf Schutz

abgelegt im Archiv Und so ... am 17.10.07

Feinstaub - Recht auf Schutz
In der EU gibt es schon Bestimmungen seit 2005. Mit einem Grenzwert von 50 Mikrogramm feinstaub pro Kubikmeter Luft. Wird dieser Grenzwert an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten, müssen Maßnahmen her.

Was getan wird, hängt von der Gegend ab, in der die Belastungen überhand nahmen. Darüber hinaus gibt es auch noch Aktionspläne. Die aber nicht überall gemacht wurden. Jetzt kommt die Idee auf, auch Einzelmaßnahmen zu verlangen, wenn es in einem bestimmten Gebiet keinen Aktionsplan für größere Bereiche gibt. So soll es schon einmal sinnvoll sein, LKW-Verkehr aus einzelnen Straßenzügen abzuleiten oder zumindest Durchfahrtsbeschränkungen einzuführen.

Quelle: Netdoktor



Permalink: Feinstaub - Recht auf Schutz

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