Erhöhtes Asthmarisiko und Allergien durch Baby-Schwimmen
abgelegt im Archiv Wissenswertes am 15.03.10

© tomeppyEltern gehen mit ihren Babys oft sehr gerne zum regelmäßigen Schwimmen. Wenn dies aber in chlorierten Bädern stattfindet, wie es ja meistens der Fall ist, ist es möglich, dass bei Kindern unter zwei Jahren die Atemwege geschädigt werden. Eine aktuelle belgische Studie zeigt dieses Risiko auf. An dieser Studie nahmen 430 Kindergartenkinder teil, die ein Durchschnittsalter von 5,7 Jahren aufwiesen. Ein umfassender Fragebogen, den die Eltern ausfüllten, gab Auskunft über die Krankengeschichte der Kinder und auch deren Schwimmgewohnheiten. Das Ergebnis der Studie ist eher erschreckend. Es kam dabei heraus, dass Kinder, die bereits vor ihrem zweiten Lebensjahr mehr als zwanzig Stunden im Chlorwasser verbracht haben, viel häufiger Entzündungen der kleinen Bronchial-Verästelungen aufwiesen. Durch diese Entzündungen steigt das Risiko, an Allergien der Atemwege wie der Hausstaubmilbenallergie oder auch der Pollenallergie zu erkranken. Auch ein erhöhtes Astmarisiko liegt somit vor. Sollte dann noch eine Veranlagung vorliegen, verstärkt sich die Gefahr noch mehr.
Aber noch weitere Gefahren lauern auf die Kinder in Baby-Schwimmbecken, denn in diesen Babybecken stellte man bei Messungen fest, dass sie gute fünfzig Prozent mehr des Gases Trichloramin aufwiesen. Dieses Gas ist sehr gesundheitsschädlich und ist das Ergebnis einer Reaktion von Speichel, Chlor und auch Urin zusammen mit Schweiß im Wasser. So gut wie Babyschwimmen für die Kinder ist, sollte man sich bei diesen Ergebnissen vielleicht doch überlegen, ab wann man mit den Kindern zum Schwimmen geht. Zumindest einmal alle erblich vorbelasteten Kinder sollten besser nur in Absprache mit dem Arzt das Babybecken nutzen.

© tomeppy
Tags: erhöhtes Asthmarisiko, Gas Trichloramin, Babybecken, Chlor, Allergierisiko
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Kommentar von:
Mike
(26.06.10 12:03 Uhr)
Das ist wohl richtig, jedoch kann dies NICHT in Deutschland passieren. Belgien hat andere Richtlinien und die DIN 19643 für Schwimmbäder in Deutschland ist so geschrieben, dass so etwas nicht passieren kann!
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